Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe
Von der Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung). In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Vom Gymnasium:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.
Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich. In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.