in 7., 8. und 9. RS

Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe

Von der Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung). In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.

Vom Gymnasium:

Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:

Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich. In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.