in 6. RS

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe

Von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:

Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium

Bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen.

Von der 6. Jahrgangsstufe Gymnasium

Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).