Schullaufbahnberatung

Übertrittsvoraussetzungen an eine Fachoberschule (FOS)

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die grundsätzliche Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt wird

Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe H (H-Zweig) der Wirtschaftsschule. Darüber hinaus können auch Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Schularten sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe M (M-Zweig) der Wirtschaftsschule mit Eignungsbestätigung durch ein pädagogisches Gutachten berücksichtigt werden.

Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (36 Wochenstunden) auf den Besuch der Fachoberschule vor.

Im Schuljahr 2012/13 wird voraussichtlich an folgenden Fachoberschulen jeweils eine Vorklasse eingerichtet:

Oberfranken:

Staatliche Fachoberschule Bamberg
Staatliche Fachoberschule Bayreuth
Regiomontanus-Schule, Staatliche Fachoberschule Coburg
Staatliche Fachoberschule Hof

Mittelfranken:

Staatliche Fachoberschule Ansbach
Staatliche Fachoberschule Erlangen
Max-Grundig-Schule, Staatliche Fachoberschule Fürth
Staatliche Fachoberschule Nürnberg
Städtische Fachoberschule Nürnberg

Unterfranken:

Staatliche Fachoberschule Aschaffenburg
Staatliche Fachoberschule Kitzingen
Friedrich-Fischer-Schule, Staatliche Fachoberschule Schweinfurt

Oberpfalz:

Staatliche Fachoberschule Amberg
Staatliche Fachoberschule Regensburg
Gustav-von-Schlör-Schule, Staatliche Fachoberschule Weiden

Niederbayern:

Staatliche Fachoberschule Landshut
Staatliche Fachoberschule Passau
Staatliche Fachoberschule Straubing

Oberbayern:

Staatliche Fachoberschule Altötting
Staatliche Fachoberschule Bad Tölz
Staatliche Fachoberschule Freising
Staatliche Fachoberschule Ingolstadt
Staatliche Fachoberschule Landsberg
Staatliche Fachoberschule für Technik München
Staatliche Fachoberschule für Wirtschaft München
Staatliche Fachoberschule Rosenheim
Staatliche Fachoberschule Traunstein
Staatliche Fachoberschule Weilheim

Schwaben:

Staatliche Fachoberschule Augsburg
Hans-Leipelt-Schule, Staatliche Fachoberschule Donauwörth
Staatliche Fachoberschule Kempten
Staatliche Fachoberschule Lindau
Staatliche Fachoberschule Memmingen
Staatliche Fachoberschule Neu-Ulm

Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schüler eine Auswahl.

Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt diese durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach.

In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.

Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie des H-Zweigs der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.

Ihr Kind hat sich zunächst für eine berufliche Laufbahn entschieden und möchte dann einen weiteren Schulabschluss erwerben.

Übertritt in die Vorklasse der Berufsoberschule

Übertrittsvoraussetzungen in die 11. Jgst. Der Berufsoberschule

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Übertritt in die Vorklasse der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses, der in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung erworben wurde (mittlerer Schulabschluss der Berufsschule / Berufsfachschule, qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss – „Quabi“) oder
  • Vorliegen eines über den Besuch des M-Zugs der Mittelschule oder H-Zweigs der Wirtschaftsschule erworbenen mittleren Schulabschlusses oder
  • Erreichen eines Notendurchschnitts von mindestens 3,7 in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Die Vorklasse bereitet in einem Jahr Vollzeitunterricht (36 Wochenstunden) auf den Besuch der Berufsoberschule vor.

Übertrittsvoraussetzungen in die 12. Jgst. der Berufsoberschule

Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung ist ein direkter Einstieg in die 12. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestens Note 4 in allen Fächern

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note oder eine Note schlechter als 3 nachweist, ersetzt diese durch die im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis in der Vorklasse bzw. dem Vorkurs ausgewiesene Note. Wurde weder eine Vorklasse noch ein Vorkurs besucht, werden fehlende Noten bzw. Noten schlechter als 3 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss durch das Ergebnis einer Feststellungsprüfung in dem betreffenden Fach ersetzt.

Zur Vorbereitung auf die Berufsoberschule wird ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten (abends und/oder samstags), der berufsbegleitend bzw. im letzten Jahr der Berufsausbildung besucht werden kann.