von 4. GS in 5. RS

Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe Realschule 

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.